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Wir hören Ihnen zu
Herzlich willkommen bei der Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz für:
- Deutsche Sporthochschule Köln
Die Meldestelle wird von der PROvendis GmbH für die Hochschulen betrieben. Die PROvendis GmbH ist eine Tochtergesellschaft von 28 Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese interne Meldestelle ist Ihr Ansprechpartner ausschließlich für Hinweise im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Es kann sehr verschiedene Sachverhalte geben, über die Sie uns informieren möchten. Für unterschiedliche Problemmeldungen gibt es unterschiedliche spezielle Ansprechpartner*innen. Mit Beschwerden allgemeiner Natur sowie Ideen zur Verbesserung von Abläufen und Strukturen bitten wir Sie, sich direkt an die jeweiligen dafür qualifizierten Stellen bzw. Gremien zu wenden. Im gemeinsamen Dialog suchen diese nach konstruktiven Lösungen und sind für Kritik und Feedback dankbar.
- IT-Sicherheitsbeauftragte
- Datenschutzbeauftragte
- Beauftragte für wissenschaftliches Fehlverhalten
- Antikorruptionsbeauftragte
- Machtmissbrauch
- Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
- Personalräte
Für Anliegen, die nicht zu den o.g. speziellen Problemmeldungen gehören, und die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, ist diese Meldestelle zuständig. Wir stehen Ihnen über folgende Kontaktkanäle zur Verfügung:
- über diese Website
- postalisch
PROvendis GmbH
Hinweisgebermeldestelle
Schloßstraße 11-15
45468 Mülheim
- per E-Mail
hinweisgeber@provendis.info
hinweisgeber-dshs-koeln@provendis.info für die Deutsche Sporthochschule Köln
- telefonisch
Montags – Freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
+49(0)208-9410590
- im persönlichen Gespräch
Montags – Freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr nach Terminvereinbarung
in den Büroräumen der
PROvendis GmbH
Schloßstraße 11-15
45468 Mülheim
Sie können Ihre Hinweise auch anonym melden.
Sie haben bei oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über einen Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes erlangt?
Ein Verstoß kann in folgenden Verletzungen bestehen:
Straftatbestände
Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht.
Bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, u.a.:
- Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung
- Vorgaben zur Produktsicherheit
- Vorgaben zum Umweltschutz
- Datenschutz
Umfasst sein können
- tatsächlich, also bereits begangene und vorgefallene Verstöße
- potenzielle, wahrscheinliche begangene Verstöße
- Versuche, Verstöße zu verschleiern.
Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Verstöße der Art, den Sie sie melden möchten überhaupt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, kontaktieren Sie uns gerne auf einem der Kontaktkanäle.
Sie möchten einen Verstoß melden, also einen Hinweis geben?
Sie haben hinreichenden Grund zu der Annahme, dass die von Ihnen gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen?
Kontaktieren Sie uns vertraulich und auf Wunsch anonym.
Als Meldestellen wahren wir die Identität der folgenden schutzwürdigen Personen:
- der hinweisgebenden Person – also Sie, sofern die gemeldeten Verstöße in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei,
- der Personen, die Gegenstand Ihrer Meldung sind, und
- der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Identität dieser schutzwürdigen Personen wird ausschließlich Personen weitergegeben, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind. Die Weitergabe erfolgt nur so weit die Identität der Personen für das Treffen angemessener Folgemaßnahmen erforderlich ist.
Darüber hinaus wird die Identität dieser schutzwürdigen Personen Dritten bekannt gegeben, wenn diese bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützen.
Sie erreichen uns über folgende Kontaktkanäle:
Formular auf dieser Website
postalisch
PROvendis GmbH
Hinweisgebermeldestelle
Schloßstraße 11-15
45468 Mülheim
Postsendungen, die an die Meldestelle Hinweise gerichtet sind, werden ausschließlich von der mit der Meldestelle betrauten Person geöffnet und vertraulich behandelt.
per E-Mail
hinweisgeber@provendis.info
hinweisgeber-dshs-koeln@provendis.info für die Deutsche Sporthochschule Köln
telefonisch
Montags – Freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
+49(0)208-9410590
im persönlichen Gespräch
Montags – Freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr nach Terminvereinbarung
in den Büroräumen der
PROvendis GmbH
Schloßstraße 11-15
45468 Mülheim
Sie erreichen uns zu Geschäftszeiten persönlich in unseren Geschäftsräumen. Um sicher zu stellen, dass die mit der Meldestelle betraute Person anwesend ist, bitten wir um eine Terminvereinbarung.
Sie haben durch die Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz keine Nachteile. Maßnahmen gegen Sie aufgrund einer Meldung, wie bspw. Abmahnung, Kündigung, Suspendierung oder Versetzung, Diskriminierung, Gehaltskürzung, negative Leistungsbewertung oder Mobbing, sind nicht zulässig und werden mit rechtlichen Sanktionen geahndet. Als hinweisgebende Person können Sie nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf Informationen, die Sie gemeldet oder offengelegt haben, rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung oder der Zugriff nicht als solche eine eigenständige Straftat darstellt.
Jedoch können Sie als hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, wenn sie vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unrichtige Informationen melden oder offenlegen. Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u. U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
Wenn Sie einen vermuteten Verstoß melden, sollten Sie sicherstellen, dass der Inhalt der Meldung auch von uns, also einer fachfremden Person nachvollzogen werden kann. Nur so haben wir die Möglichkeit dem Hinweis nachzugehen.
Inhaltlich sollten daher – sofern möglich – folgende Informationen übermittelt werden:
Wer? Wer ist am Verstoß beteiligt (z.B. Personen, Abteilungen)? Wer wurde bereits darüber informiert?
Wann? Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten auf?
Was? Was ist passiert? Was ist der genaue Sachverhalt?
Wo? Wo hat sich der Verstoß ereignet?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym einzureichen.
Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen jedoch effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Nur wenn wir die Möglichkeit haben, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, können wir Rückfragen stellen, Sie um weitere Informationen bitten und Ihnen die Informationen über den Verlauf des Verfahrens zukommen lassen.
Der Sachverhalt Ihres Hinweises wird nur dann an die innerhalb Ihrer Hochschule mit dem Hinweisgeberschutz betraute Stelle übersandt, wenn diese weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben muss, um angemessene Folgemaßnahmen zu ergreifen.
Die PROvendis wird Ihre Identität keiner anderen Personen gegenüber offenlegen. Ausnahmen können jedoch insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten.
Wenn Sie Ihren Hinweis anonym einreichen möchten, empfehlen wir Folgendes:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an.
- Geben Sie keinen Namen oder Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
- Geben Sie nicht Ihr Verhältnis zu den Beteiligten an.
- Rufen Sie mit unterdrückter Telefonnummer an.
- Nutzen Sie nicht zuordenbare E-Mail-Adressen. So können Sie ihre Anonymität gewährleisten und trotzdem mit uns in einen Austausch treten sowie von uns über den Fortgang Ihres Hinweises informiert werden.
- Schicken Sie die Meldung anonym per Post.
- Besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen, ohne Ihren Namen offen zu legen.
Wenn Sie uns als Meldestelle personenbezogene Daten im Rahmen der Meldung offenlegen, haben Sie auch die Möglichkeit uns auf Ihren Wunsch nach Anonymität hinzuweisen. Ihr Name wird dann gegenüber der Hochschule nicht offengelegt. Wir als Meldestelle können jedoch Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme, z. B. für Rückfragen oder Statusmeldungen nutzen.
Das System sorgt für den technischen Schutz der von Ihnen per Hinweisgeberformular übermittelten Inhalte und Ihrer Identität. Die Seite wird von der PROvendis gehostet. Zugriff auf die Daten haben nur die zum Betrieb dieser Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bestellten Personen.
Das Hinweisgeberformular auf dieser Webseite kann zur elektronischen Übermittlung Ihres Hinweises genutzt werden können. Um eine sichere Übermittlung ihrer Daten zu gewährleisten, verwenden wir eine nach dem Stand der Technik verschlüsselte Verbindung mit SSL-Zertifikat während der Übermittlung. Durch das Klicken des „Senden“-Buttons willigen Sie in die Übermittlung der in der Eingabemaske eingegebenen Daten an uns ein. So Sie diese angeben, speichern wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse und ggf. weitere von Ihnen zur Verfügung gestellte Informationen, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können und Ihrem Hinweis bestmöglich nachkommen zu können. Wir weisen darauf hin, dass bei der Übermittlung der Daten aus der Eingabemaske, ihre IP-Adresse übermittelt wird und auf den Servern der PROvendis gespeichert wird.
Falls Sie das Hinweisgeberformular anonym nutzen wollen, berücksichtigen Sie bitte eigenverantwortlich folgende Punkte:
- Nutzen Sie kein technisches Gerät (z. B. PC, Laptop, Smartphone), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden. Wenn Sie auch die Übermittlung Ihrer eigenen IP-Adresse vermeiden möchten, dann nutzen Sie einen anderen im besten Fall einen öffentlichen zugänglichen Rechner.
- Geben Sie den Link zum Hinweisgebersystem direkt in die Adresszeile Ihres Browsers ein und setzen Sie ggf. ein Lesezeichen, um das System später erneut aufzurufen.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
Was passiert nach der Meldung?

Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie – sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung gestellt haben – eine Eingangsbestätigung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Hinweis uns erreicht hat. Bei der PROvendis haben nur die mit der Durchführung der Meldestelle betrauten Personen Zugang zu den Meldungen.
Gleichzeitig prüfen wir, ob der von Ihnen gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und ob er stichhaltig ist. Bei Rückfragen würden wir Sie um weitere Informationen oder Klarstellungen bitten.
Wenn wir uns von der Stichhaltigkeit des Hinweises überzeugen konnten, leiten wir Ihren Hinweis ausschließlich an die mit der Durchführung der Hinweisgeberschutzstelle an Ihrer Hochschule betraute Person weiter.
Über diesen Schritt werden Sie – sofern sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben – informiert. Die Weiterleitung erfolgt nur mit den Informationen, die notwendig sind, um den Sachverhalt weiter aufzuklären oder angemessene Folgemaßnahmen zu ergreifen.
Die an Ihrer Hochschule mit der Hinweisgeberstelle betraute Person wird dann die weiteren wesentlichen Schritte der Sachverhaltsaufklärung betreiben und angemessene Folgemaßnahmen treffen. Nicht befugte Mitarbeiter*innen Ihrer Hochschule erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung oder die übergebenen Informationen. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
Sie haben auch die Möglichkeit, jederzeit nachdem Sie uns Ihren Hinweis übersandt haben, über einen der Kontaktkanäle weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Sofern sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben, erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung von uns eine Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen.
Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.